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Ankündigung Vertreterwahl 2026

Satzungsmäßige Bekanntmachung der Raiffeisenbank im Oberland eG

Gemeinsam stark im Oberland

Als Genossenschaftsbank sind wir nicht nur unseren Mitgliedern verpflichtet, als Mitglied haben Sie sogar ein Stimmrecht bei uns.

  • Mitglieder wählen Ihre Vertreter
  • Aktive Mitbestimmung
  • Jede Stimme zählt

Bekanntgabe

Die Auslegung der Wahllisten und der Wahlordnung erfolgt vom 09.03. bis 20.03.2026 in unseren Filialen vor Ort.

Die Wahl zum Vertreter

Die Raiffeisenbank im Oberland eG zählt zum 31.12.2025 21.300 Mitglieder. Aus ihrer Mitte heraus wählen die Mitglieder ihre Vertreter.

Für je 100 Mitglieder wird ein Vertreter gewählt.

Dabei gilt: Jedes Mitglied hat unabhängig der Anzahl seiner Geschäftsanteile eine Stimme.

Wie wird gewählt?

Die Vertreter sowie die Ersatzvertreter werden in allgemeiner, unmittelbarer, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Die Wahl findet regelmäßig alle vier Jahre statt.

Die entsprechenden Wahlunterlagen erhalten Sie an den Schaltern unserer Filialen. Sollte Ihnen die persönliche Abholung vor Ort nicht möglich sein, senden wir Ihnen die Wahlunterlagen auch gerne per Post zu.

Rechte und Pflichten von Vertretern

  • Vertretung der Mitglieder bei Vertreterversammlung und Vertreterdialogen
  • Mitbestimmungs- und Informationsrecht bei der ordentlichen Vertreterversammlung
  • Entlastung des Vorstands und Aufsichtsrates
  • Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern
  • Beschlussfassung von Satzungsänderungen
  • und vieles mehr

Die Vertreterversammlung

Die Rechte und Interessen der Mitglieder werden von Ihren Vertretern ausgeübt.

Die Vertreter treffen sich dabei einmal jährlich zur ordentlichen Vertreterversammlung. Hier werden die wegweisenden Entscheidungen für das abgelaufene Geschäftsjahr und die Zukunft der Raiffeisenbank im Oberland eG getroffen.

Auch hier gilt: Jeder Vertreter hat eine Stimme.