Vertreterversammlung 2025
Die Vertreterversammlung besteht im Jahr 2025 aus den von unseren Mitgliedern im Jahr 2022 gewählten 194 Vertretern. Die Wahl der Vertreter findet alle vier Jahre statt und steht somit im Jahr 2026 wieder an.
Vorstand und Aufsichtsrat berichten in der Vertreterversammlung über ihre Tätigkeit im vergangenen Geschäftsjahr.
Die Versammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt über die Verwendung des Jahresüberschusses. Außerdem wird über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes entschieden. Der Aufsichtsrat wird von den Vertretern gewählt.
Anträge der Mitglieder und Vertreter, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, sind gemäß unserer Satzung so rechtzeitig beim Vorstand einzureichen, dass sie den Vertretern mindestens eine Woche vor dem Tag der Versammlung bekannt gemacht werden können.
Veranstaltungsdetails
- Datum: Dienstag, 03. Juni 2025
- Ort: Kurhaus Bad Tölz, Ludwigstraße 25, 83646 Bad Tölz
- Beginn: 19:30 Uhr
- Einlass: ab 18:30 Uhr
Hinweis zur Frist für Anträge
Gemäß § 28 Abs. 5 unserer Satzung müssen Anträge, über die in der Vertreterversammlung Beschluss gefasst werden soll, so rechtzeitig beim Vorstand eingereicht werden, dass sie den Vertretern mindestens eine Woche vor dem Tag der Versammlung bekannt gemacht werden können.
Anträge, die diese Frist nicht einhalten, können grundsätzlich nicht mehr beschlossen werden. Bitte entnehmen Sie weitere Einzelheiten zur Antragsfrist unserer Satzung.
Tagesordnung
- Bericht des Vorstandes über das Geschäftsjahr 2024
- Vorlage des Jahresabschlusses 2024 und Vorschlag zur Verwendung des Jahresüberschusses
- Bericht des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
- Bericht über die gesetzliche Prüfung und Erklärung des Aufsichtsrates über seine Tätigkeit
- Beratung über den Prüfungsbericht und Beschlussfassung über den Umfang der Bekanntgabe des Prüfungsberichtes
- Feststellung des Jahresabschlusses zum 31.12.2024 und Beschlussfassung über die Verwendung des Jahresüberschusses 2024
- Beschlussfassung über die Entlastung:
- a) der Mitglieder des Vorstandes
- b) der Mitglieder des Aufsichtsrates
- Wahlen zum Aufsichtsrat
- Wahl der Mitglieder des Wahlausschusses für die kommende Vertreterwahl
- Satzungsänderungen
- Verschiedenes
RIO aktuell 2025
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Kontakt
Für Fragen zur Vertreterversammlung steht Ihnen das Vorstandssekretariat gerne zur Verfügung:
Karin Forster
Vorstandsbüro
Telefon: 08041 7931-1171
E-Mail: karin.forster@oberlandbank.de
Gemeinsam gestalten – Ihre Genossenschaft einfach erklärt
Mitbestimmen, mitgestalten, mitentscheiden:
Als Mitglied unserer Genossenschaft wählen Sie aus Ihrer Mitte die Vertreterinnen und Vertreter. Diese bilden die Vertreterversammlung – ein zentrales Organ unserer demokratischen Struktur.
Unsere Genossenschaft besteht aus drei Organen:
- Vorstand
- Aufsichtsrat
- Vertreterversammlung
So funktioniert das Zusammenspiel:
Die Vertreterversammlung wählt den Aufsichtsrat. Dieser bestellt, berät und überwacht den Vorstand. Der Vorstand führt die Geschäfte im Sinne der Mitglieder und informiert den Aufsichtsrat regelmäßig – mindestens vierteljährlich – über die wirtschaftliche Lage und Planung der Genossenschaft.
Der Aufsichtsrat prüft außerdem:
- den Jahresabschluss
- den Lagebericht
- den Vorschlag zur Verwendung eines Jahresüberschusses oder zur Deckung eines Jahresfehlbetrags
Kurz gesagt:
Ihre Stimme zählt – und sorgt dafür, dass die Genossenschaft transparent, verantwortungsvoll und zukunftsorientiert für alle Mitglieder arbeitet.
Diese Seite richtet sich ausschließlich an gewählte Vertreter der Raiffeisenbank im Oberland eG.