Presseinformation der
Bad Tölz, 24.10.2022. sk. Generationenwechsel bei kleinen, mittleren und größeren landwirtschaftlichen Unternehmen oder Handwerksbetrieben und der bisherige Gedanke des langfristigen Aufbaus von Immobilienwerten – Themen und Werte, die gerade in unserer Region schon immer eine starke Bedeutung hatten. Umso beunruhigender klingen die Töne, die von Berlin hinsichtlich des geplanten Jahressteuergesetzes 2022 herüberwehen. Danach droht eine Erhöhung der Erbschafts- und Schenkungssteuer für Immobilien.
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Auf den ersten Blick wirkt der Gesetzentwurf des Jahressteuergesetzes 2022 der Bundesregierung unauffällig. Wirft man jedoch einen Blick in die Details wird deutlich: nicht die Steuersätze selbst werden erhöht, sondern vielmehr die Vorschriften der Grundbesitzbewertung, die für die Immobilienbewertungen (sog. Bewertungsgesetz) und somit für die Besteuerungsgrundlage herangezogen werden. Für die Bewertung einer Immobilie kann diese vermeintlich geringfügige Änderung der Parameter jedoch erhebliche Auswirkungen haben und den jeweiligen Immobilienwert in die Höhe treiben. „Ob und in welcher Form der zum Jahresende angekündigte Gesetzesentwurf nun letztlich verabschiedet wird, bleibt zwar noch abzuwarten, jedoch ist bereits im Entwurf von der Änderung des Bewertungsgesetzes - speziell im Bezug auf die Einflussgrößen zum Ansatz der Bewirtschaftungskosten - die Rede und damit ist eines klar: dies wird Auswirkungen auf Wohnhäuser, Eigentumswohnungen und insbesondere auf (teil-) gewerblich genutzte Immobilien haben“ so der Lenggrieser Steuerberater Franz Mentel.
„Wer also eine oder mehrere Immobilien besitzt und diese ohnehin beabsichtigt an Kinder oder Enkel zu vererben, sollte frühzeitig planen und Vorkehrungen treffen“, erklärt Manfred Gasteiger, Vorstand der Raiffeisenbank im Oberland eG ergänzend und führt weiter aus „ansonsten kann insbesondere das Erben von Immobilien zukünftig richtig teuer werden. Zwar wird es auch weiterhin die vom Gesetzgeber eingeräumten Freibeträge bei Schenkungen und Erbschaften geben, diese sind jedoch gerade bei Immobilien hier im Oberland mit seinen hohen Grundstückswerten sehr schnell ausgeschöpft.“
Wie man diese Szenarien bereits frühzeitig erkennt, vermeidet und welches Hintergrundwissen und welche Kniffe es rund ums Vererben gibt erfahren interessierte Bürgerinnen und Bürger der Region am kommenden Montag und Dienstag, dem 24. und 25.10.2022, jeweils ab 18:30 Uhr (Einlass 18:00 Uhr) bei den 5. Bad Tölzer Erbrechtstagen im Kurhaus Bad Tölz. Der Eintritt ist frei.
Die Bad Tölzer Erbrechtstage werden in Kooperation der Raiffeisenbank im Oberland eG und der Steuerberatungsgesellschaft Mentel & Mentel bereits seit einigen Jahren erfolgreich angeboten und mit regem Interesse von der Region wahrgenommen und genutzt.
Link zum Gesetzentwurf Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022) vom 10.10.2022, Drucksache 20/3879: