Corona-Informationen für Firmen- und Gewerbekunden

Informationen für Firmen- und Gewerbekunden

Angesichts der Auswirkungen der Corona-Krise auf die bayerische und deutsche Wirtschaft haben die Bundesregierung und die Bayerische Staatsregierung umfassende Maßnahmen beschlossen, um Unternehmen in Liquiditätsschwierigkeiten zu unterstützen und die wirtschaftliche Existenz der Betriebe zu sichern.

Wir als Ihre Hausbank unterstützen Sie in dieser schwierigen Zeit mit unseren Firmen- und Gewerbekundenberatern.

Die wichtigsten Informationen zu Unterstützungsangeboten fassen wir hier für Sie zusammen. Für alle weiteren Fragen kontaktieren Sie bitte Ihren Berater.

Bitte unterstützen Sie uns, indem Sie vorher telefonisch oder per E-Mail Kontakt zu Ihrem Berater aufnehmen.


Ansprechpartner vor Ort

Unsere Kundenberaterinnen und Kundenberater sind in unseren Filialen weiterhin persönlich für Sie da. Wir möchten Sie bitten, vorab mit Ihrem zuständigen Berater einen Termin zu vereinbaren.


Soforthilfe, Förderprogramme und Informationen

Bayerische Staatsregierung

Wie bayerische Unternehmen jetzt unterstützt werden

Die Bayerische Staatsregierung hat am 30. März 2020 bekannt gegeben, dass das Corona Soforthilfeprogramm für kleinere und mittlere Unternehmen deutlich aufgestockt wird.

Hierzu werden die beschlossenen Soforthilfen des Bundes mit der Bayerischen Soforthilfe verzahnt.

Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Informationen

Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie hat wichtige Informationen und Links für betroffene Unternehmen zusammengestellt, die wir Ihnen hiermit gerne weiterleiten wollen.

Soforthilfeprogramm

Die Bayerische Staatsregierung hat ein Soforthilfeprogramm eingerichtet, das sich an Betriebe und Freiberufler richtet, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind.

Die Antragsformulare und weitere Informationen zum Programm können unter dem nachfolgenden Link zum Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie abgerufen werden.

Die Anträge sind für das Gebiet Oberbayern bei der

Regierung von Oberbayern
Maximilianstraße 39
80538 München

E-Mail: soforthilfe_corona@reg-ob.bayern.de

einzureichen.

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmer

KfW-Corona-Hilfe: Kredite für Unternehmen

Die Bundesregierung hat ein Maßnahmenpaket beschlossen, mit dem Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise unterstützt werden. Hierbei kommt der KfW die Aufgabe zu, die kurzfristige Versorgung der Unternehmen mit Liquidität zu erleichtern.


Zur Vorbereitung auf Ihren Termin bei uns beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte.

Für die Beantragung der Corona-Hilfen benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen

  • Jahresabschlüsse der Jahre 2017, 2018 und 2019.
    Sofern diese noch nicht vorliegen: Gewinnermittlung /  Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Betriebswirtschaftliche Auswertung (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • aktuelle Steuererklärung und Steuerbescheid
  • persönliche Vermögen- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft) des Unternehmers/Geschäftsführers
  • Kreditbedarf anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate

Hinweis

Jeder Antrag stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar, für die eventuell noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

LfA Förderbank Bayern

Liquiditätshilfe durch Kredite und Risikoübernahmen der LfA Förderbank Bayern

Die LfA hilft Unternehmen bei der Bewältigung der Corona-Krise mit Krediten und Risikoübernahmen.


Zur Vorbereitung auf Ihren Termin bei uns beachten Sie bitte die nachfolgenden Punkte.

Für die Beantragung der Corona-Hilfen benötigen wir von Ihnen einige Unterlagen

  • Jahresabschlüsse der Jahre 2017, 2018 und 2019.
    Sofern diese noch nicht vorliegen: Gewinnermittlung /  Einnahmen-Überschuss-Rechnungen und Betriebswirtschaftliche Auswertung (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • aktuelle betriebswirtschaftliche Auswertung (inklusive Summen- und Saldenliste)
  • aktuelle Steuererklärung und Steuerbescheid
  • persönliche Vermögen- und Schuldenaufstellung (Selbstauskunft) des Unternehmers/Geschäftsführers
  • Kreditbedarf anhand einer Maßnahmen- und Liquiditätsplanung für die nächsten 12 Monate

Hinweis

Jeder Antrag stellt eine individuelle Kreditentscheidung dar, für die eventuell noch weitere Unterlagen erforderlich sind.

Agentur für Arbeit

Sondernewsletter

Die Agentur für Arbeit hat einen Sondernewsletter zum Thema Kurzarbeit herausgegeben.

Kurzarbeitergeld

Die Videos der Bundesagentur für Arbeit erklären Ihnen als Arbeitgeber einfach und verständlich, wie sie Kurzarbeitergeld beantragen können.

Flexibilisierung der Kurzarbeit

Der Bund hat die Flexibilisierung der Kurzarbeit beschlossen.
So können Unternehmen leichter Kurzarbeitergeld beantragen.
Mehr Informationen erhalten Sie hier.

mehr
Finanzministerien und Finanzämter

Steuerstundung

Um die Liquidität bei Unternehmen zu verbessern, können Steuerzahlungen gestundet sowie Vorauszahlungen der Gewerbesteuer auf null gesetzt werden.

Auf die üblichen Stundungszinsen in Höhe von 0,5 Prozent pro Monat wird bis zum 31. Dezember 2020 verzichtet, solange der Schuldner einer fälligen Steuerzahlung unmittelbar von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen ist.

Ansprechpartner ist Ihr zuständiges Finanzamt.

Bundesfinanzministerium - Top Thema "Corona-Schutzschild"

Auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums finden Sie viele Informationen zum Corona-Schutzschild und den steuerlichen Hilfsmaßnahmen.

Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat

Pressemitteilung vom 23. März 2020

"Bayern zahlt Unternehmen auf Antrag bereits geleistete Umsatzsteuersondervorauszahlungen wieder zurück."

(Quelle: stmfh.bayern.de) "...„Bayern dreht gerade an allen möglichen Stellschrauben um unsere Unternehmen bestmöglich zu unterstützen und liquide zu halten. Wo wir entgegenkommen können, machen wir das auch. Dementsprechend werden wir den durch die Corona-Pandemie betroffenen Unternehmen auf Antrag die Umsatzsteuersondervorauszahlungen für 2020 wieder zurückzahlen“, betonte Finanzminister Albert Füracker.

Grundsätzlich müssen Unternehmer nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums bis zum 10. des Folgemonats ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen an das Finanzamt übermitteln. Auf Antrag kann den Unternehmen eine Dauerfristverlängerung um einen Monat gewährt werden. Bei Unternehmen mit monatlichem Voranmeldungszeitraum ist dies jedoch von der Leistung einer Sondervorauszahlung abhängig. Diese beträgt 1/11 der Summe der Vorauszahlungen für das vorangegangene Kalenderjahr und wird bei der letzten Voranmeldung des Jahres angerechnet. Zur Schaffung von Liquidität soll diese Sondervorauszahlung, den Unternehmen wieder zur Verfügung gestellt werden...."

WirtschaftsForum Oberland e.V. (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

WirtschaftsForum Oberland e.V. (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen)

Das WirtschaftsForum Oberland hat auf seinen Internetseiten weitere nützliche Links zu Informationen für Betriebe und Arbeitgeber zusammengestellt.

SMG Miesbach (Landkreis Miesbach)

SMG Miesbach (Landkreis Miesbach)

Als Wirtschaftsförderung des Landkreises Miesbach hat auch die SMG Miesbach weitere Informationen auf ihren Internetseiten veröffentlicht.

Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V.

Checkliste und Tipps des VDBW für Firmen zur betrieblichen Pandemieplanung

Gemeinsam mit den Unfallversicherungsträgern hat der Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e. V. eine Broschüre zur Pandemieplanung veröffentlicht, die Unternehmen wertvolle Tipps an die Hand gibt. Das Department of Health and Human Services (HHS) und die Centers for Disease Control and Prevention (CDC) haben darüber hinaus eine Checkliste für Unternehmen entwickelt, die spezifische Handlungsfelder im Rahmen der Pandemieplanung aufzeigt. (Quelle: https://www.vdbw.de/der-vdbw/aktuelles/detailansicht/pandemieplanung-betriebsaerzte-raten-zur-vorsorge/)

FörderWelt - DZ Bank

Weitere Informationen zu den Kreditprogrammen

Der nachfolgende Link "Mehr Informationen zu den Kreditprogrammen" führt Sie direkt zum Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Dort erhalten Sie alle Informationen zu den genannten Förderprogrammen. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.



Filialen, Öffnungszeiten & wichtige Telefonnummern

Wir freuen uns, Sie wieder zu unseren normalen Öffnungszeiten in unseren Filialen vor Ort begrüßen zu dürfen.

Darüber hinaus bieten wir unverändert folgenden Service für unsere Kunden an

  • Von 8:00 bis 18:00 Uhr telefonische Service- und Beratungsleistungen in unserem Kundenservice-Center unter 08041 7931-0.
  • Alternativ sind wir über das Online-Banking rund um die Uhr erreichbar.
  • Telefonische Beratungstermine können jederzeit vereinbart werden.
  • Auf unserer Internetseite www.oberlandbank.de/corona-info sind alle Informationen zur aktuellen Situation abrufbar.

Hinweis zu Infektionsschutzvorkehrungen

Liebe Kundinnen und Kunden,

die Gesundheit von uns allen liegt uns sehr am Herzen. Wir bitten Sie daher, unsere Schutzvorkehrungen zu beachten.

  • Bitte tragen Sie in unseren Geschäftsräumen eine FFP2-Maske.
  • Bitte achten Sie auf den Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen Personen.
  • Bitte beachten Sie unsere Aushänge und Zutrittshinweise vor Ort.

Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

Ihre
Raiffeisenbank im Oberland eG


Bargeld, Online-Banking und Services

Bargeld

Die Bargeldversorgung hat für uns sehr hohe Priorität!

Bitte bezahlen Sie trotzdem so viel wie möglich mit Karte. Besonders das kontaktlose Bezahlen ist in der aktuellen Situation das geeignetste Verfahren.

Online-Banking

Bitte verwenden Sie für die einfachen Bankgeschäfte des Alltags wie Überweisungen, Kontostandsabfragen etc. unsere Online-Banking Plattformen sowie die VR-Banking App.

Telefon-Service

Selbstverständlich steht Ihnen auch unser Kundenservice-Team täglich von 8 bis 18 Uhr telefonisch unter der Rufnummer 08041 7931-0 gerne zur Verfügung.

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass es wegen des erhöhten Anrufaufkommens derzeit zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Versicherungen

Raiffeisen Versicherungsdienst

Online-Beratung per GoToMeeting

Unsere Mitarbeiter des Raiffeisen Versicherungsdienstes stehen Ihnen jetzt auch online für Beratungen zur Verfügung.

Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit Ihrer Versicherungsspezialistin oder Ihrem Versicherungsspezialisten. Sie erhalten draufhin eine Einladung zu einem "GoToMeeting" per E-Mail zugesandt.


Weitere Links und Informationen

Informationen für Privatkunden

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Häufige Fragen

Wie kann ich die Förderung beantragen?

Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Länderförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Raiffeisenbank im Oberland eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Raiffeisenbank im Oberland eG.

Welche Unterlagen sollte ich zum Beratungsgespräch mitbringen?

Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:

  • eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
  • die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
  • eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
  • einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
  • eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.


Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.

Wer kann die Hilfe beantragen?

Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.

Wer kann mich zu den Fördermaßnahmen beraten?

Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.